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Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine Fortbildungsprüfung, die seit Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

Der thematische Schwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC), dem Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Warum gibt es den FALF?

Besonders in ländlichen Regionen in Deutschland mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft, aber auch Gartenbau, Weinanbau und anderen landwirtschaftlichen Nutzungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberater oft erste Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Denn hier gibt es für die Mandanten einige Besonderheiten zu beachten, die für andere Unternehmen nicht gelten. Um hier umfassend beraten zu können, qualifizieren sich die Steuerberaterinnen und Steuerberater mit der Fortbildung zur „Landwirtschaftlichen Buchstelle“.

Der Berufsstand ist dabei aber auch auf speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen. Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft bietet Mitarbeitern von Steuerkanzleien zudem eine attraktive Aufstiegschance.

Was beinhaltet der FALF?

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt neben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre.

Die Prüfung umfasst demnach folgende Themengebiete:

  1. Steuerrecht,
  2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),
  3. Landwirtschaftliche Betriebslehre,
  4. Berufsspezifische Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle im Hinblick auf
    a) Landwirtschaft,
    b) Forstwirtschaft,
    c) Weinbau,
    d) Gartenbau und
    e) sonstige landwirtschaftliche Nutzungen,
  5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FALF teilzunehmen?

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beschäftigt waren, oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.
  • Absolventinnen und Absolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater tätig waren.
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkauffrau, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirtin Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater gearbeitet haben.
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater tätig waren.
Steuerfachangestellte Steuerfachangestellte mit Ausbildung in Landwirtschaftlicher Buchstelle Hochschulabsolventen Personen mit gleichwertiger kaufmännischer Berufsausbildung Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung
1 Jahr Praxis 6 Monate Praxis 3 Jahre Studium und 1 Jahr Praxis 18 Monate Praxis 4 Jahre Praxis

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der Gemeinsamen Prüfungsordnung und Rechtsvorschrift FALF der Steuerberaterkammer zu entnehmen.

Welche Vorbereitungskurse zur Prüfung des FALF gibt es?

Verschiedene Kursanbieter bieten Fortbildungslehrgänge zum Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft an: Dies sind u.a. der Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) (https://www.hlbs.de/seminare-termine/details/fachassistent-in-land-und-forstwirtschaft-falf) und die Akademie für Steuer und Organisation (ASOB GmbH) der Bauernverbände (https://www.asob.de/FALF.html). 

Die Liste der Kursanbieter ist nicht abschließend und die Anbieter stehen in keinem Rechtsverhältnis zu der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Sollten Sie auf die Liste aufgenommen werden wollen, bitten wir Sie den direkten Kontakt zur Kammergeschäftsstelle aufzunehmen.

Ihre Ansprechpartnerin

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zur/m „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft" erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Frau Hartmann
Telefon: +49 (0) 511/28890-13
E-Mail: hartmann@stbk-niedersachsen.de 

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