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Inhalt

Informationen auf einen Blick

Voraussetzungen

  • Abitur oder Fachhochschulreife sowie ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einer/einem Berufsangehörigen (Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/r, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte/r Buchprüfer/in)
  • ohne Abitur: abgeschlossene Ausbildung mit 3 Jahren Berufserfahrung
  • einen Numerus clausus (NC) für die Zulassung gibt es nicht

Dauer

  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten: 3 Jahre
  • Studium: 7 bis 8 Semester

Kosten

  • variieren je nach Hochschule und Studiengang
  • Beiträge sind in der Regel monatlich zu zahlen und werden zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb aufgeteilt
  • an einigen Hochschulen fallen Prüfungsgebühren an, diese müssen einmalig vor Ende des Studiums gezahlt werden

Studiengänge

  • BWL oder Recht mit den Schwerpunkten Steuern oder Steuerrecht

Inhalte

  • wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Grundlagen
  • steuerrechtliches Fachwissen
  • Wahl- und Vertiefungsmodule: z.B. Einkommenssteuer, Abgabenordnung, Steuerstrafrecht, Unternehmensführung, Wirtschaftsprüfung, …

Abschlüsse

  • Steuerfachangestellte/r
  • Bachelor of Arts (B.A.) oder Laws (LL.B.)

Weiterbildungsmöglichkeiten

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