Inhalt
Informationen auf einen Blick
Voraussetzungen
- Abitur oder Fachhochschulreife sowie ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einer/einem Berufsangehörigen (Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/r, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte/r Buchprüfer/in)
- ohne Abitur: abgeschlossene Ausbildung mit 3 Jahren Berufserfahrung
- einen Numerus clausus (NC) für die Zulassung gibt es nicht
Dauer
- Ausbildung zum Steuerfachangestellten: 3 Jahre
- Studium: 7 bis 8 Semester
Kosten
- variieren je nach Hochschule und Studiengang
- Beiträge sind in der Regel monatlich zu zahlen und werden zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb aufgeteilt
- an einigen Hochschulen fallen Prüfungsgebühren an, diese müssen einmalig vor Ende des Studiums gezahlt werden
Studiengänge
- BWL oder Recht mit den Schwerpunkten Steuern oder Steuerrecht
Inhalte
- wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Grundlagen
- steuerrechtliches Fachwissen
- Wahl- und Vertiefungsmodule: z.B. Einkommenssteuer, Abgabenordnung, Steuerstrafrecht, Unternehmensführung, Wirtschaftsprüfung, …
Abschlüsse
- Steuerfachangestellte/r
- Bachelor of Arts (B.A.) oder Laws (LL.B.)
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/-in Lohn & Gehalt (FALG), Rechnungswesen & Controlling (FARC), Land- und Forstwirtschaft (FALF), Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) und/oder zum Steuerfachwirt
- die Prüfung zum Steuerberater ist nach dem abgeschlossenen Studium bereits nach 2 Jahren (bei einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern) oder 3 Jahren (bei einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern) praktischer Tätigkeit möglich
- Mehr Informationen zu Fortbildung und Weiterbildung