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Ausbildungsvergütung

Vergütung für Auszubildende

Nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

Als „angemessen“ dürfte bei dem heutigen allgemeinen Lohn- und Gehaltsniveau eine Vergütung anzusehen sein, die im

1. Ausbildungsjahr 900,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.000,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro

beträgt. Diese Empfehlung gilt ab 01.08.2022.

 

Ab dem 01.08.2023 gilt folgende Empfehlung:

1. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.200,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.300,00 Euro

 

Nach der Rechtsprechung liegt eine Unterschreitung der Empfehlungen bis maximal 20 % im Rahmen der Angemessenheit.

Ausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildung

In diesen Fällen ist eine der verkürzten Ausbildungszeit entsprechende, anteilige Kürzung der Ausbildungsvergütung angemessen.

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